Mehr als die umseitig angegebenen Personen dürfen nur nach entsprechender schriftlicher Vertragsänderung aufgenommen werden.
Der Bezug der Ferienwohnung erfolgt üblicherweise am Anreisetag ab 15:00 Uhr. Die Räumung des Quartiers am Abreisetag muss bis spätestens 10:00 Uhr vorgenommen sein. Abweichende Regelungen sind mit dem Vermieter zu vereinbaren.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen in Höhe von 10% .
Die Stornierung des Ferienhauses durch den Mieter befreit nicht von der Bezahlung des vereinbarten Preises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden zu begrenzen.
Der Mieter hat bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis bis zu einer eventuellen anderweitigen Vermietung zu entrichten, höchstens begrenzt auf die Dauer des Vertrages.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag vor Mietbeginn zu kündigen, wenn das Quartier durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. In diesem Falle hat er dem Mieter einen vorab geleisteten Betrag zu erstatten. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Mieter das ihm übersandte Exemplar unterzeichnet und zurückgesandt hat, sowie eine eventuelle Anzahlung geleistet hat.
Sämtliche weiteren Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
Ausschließlicher Gerichtsstandort ist der Betriebsort.